Spielerschutz Tätigkeitsbericht 2023

SPERRSTATISTIK UND GASTGESPRÄCHE SPERRSTATISTIK UND GASTGESPRÄCHE Immer gesprächsbereit Der unmittelbare Umgang und die direkte Ansprache der Mitarbeitenden mit den Gästen haben sich aus der Erfahrung heraus als die wirkungsvollste Form der Kommunikation erwiesen. So bildet die konkrete An- und Aussprache der Risiken des Glücksspiels den Kern der Entstigmatisierung der Glücksspielrisiken. Dazu gehört, dass Mitarbeitende offen über dieses Thema sprechen. Und sie achten in Gesprächen mit den Gästen auf Anzeichen, die auf ein problematisches Spielverhalten hindeuten können. Gezielte Gastgespräche werden ausschließlich von den dafür zuständigen Spielerschutzbeauftragten geführt. Wichtig ist, dass die Gespräche immer diskret geführt werden, um die Privatsphäre des Gastes zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass er die ihm vermittelten Informationen aufgenommen und verstanden hat. Gastgespräche zum Thema Glücksspielrisiken werden aus zwei Gründen geführt. Im ersten Fall handelt es sich um ein reines Informationsgespräch über das Thema Glücksspiel und die damit verbundenen Risiken und über die vorhandenen Hilfsangeboten. Diese Gespräche können mit jedem an diesem Thema interessierten Gast geführt werden. Wie funktioniert die Spielersperre? Die Spielersperre ist eine Maßnahme, mit der Menschen für eine bestimmte Zeit oder auch dauerhaft vom Glücksspiel ausgeschlossen werden. Seit dem 1. Juli 2021 sind alle Veranstalter von Glücksspielen sowie Sportwetten und Lotterien mit besonderem Gefährdungspotenzial laut Glücksspielstaatsvertrag (§ 8a Abs. 1) dazu verpflichtet, Personen zu sperren, die spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen oder Einsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen. Eine Sperre wird in die bundesweite Sperrdatenbank OASIS eingetragen und gilt für alle Glücksspielformen. Die Sperre gilt auch für Sportwetten und Online-Rubbellose. Was ist eine Selbstsperre? Jeder hat die Möglichkeit, sich sperren und so von allen legalen Glücksspielformen in Deutschland ausschließen zu lassen. Selbstsperren sind oft auch fremdinitiiert: Die Menschen werden in Gesprächen mit erfahrenem und geschultem Personal für ihr Spielverhalten sensibilisiert und entscheiden sich daraufhin ggf. für eine Selbstsperre. Wie kommt es zu einer Fremdsperre? Auch andere Personen können eine Sperre für einen Spieler oder eine Spielerin beantragen, wenn ausreichend Anhaltspunkte unter anderem für schwere Glücksspielstörung oder Überschuldung vorliegen. Das kann vom Personal oder von den Spielerschutzbeauftragten der Spielbanken ausgehen – aber auch von Dritten wie Freunden oder der Familie. Vor jeder Fremdsperre bekommen Betroffene die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Sie erfüllen den reinen Zweck der Prävention und Information zum Thema Glücksspiel sowie der Sensibilisierung der Gäste. Der zweite Grund für ein Gastgespräch ergibt sich aufgrund von Hinweisen aus der Belegschaft zum Spiel- oder Sozialverhalten eines Gastes. Da diese Hinweise aus der Belegschaft an den Spielerschutzbeauftragten herangetragen werden, ist auch hier eine detaillierte Dokumentation der Anzahl der eingegangenen Meldebögen möglich. Im Nachgang werden diese Gespräche durch den Spielerschutzbeauftragten am jeweiligen Standort für spätere Berichterstattungen dokumentiert. In den MERKUR SPIELBANKEN NRW führten die Spielerschutzbeauftragten im Berichtsjahr 2023 insgesamt 896 dokumentierte Gastgespräche zum Thema Spielerschutz. Die sich aus Hinweisen ergebenden Gastgespräche werden dokumentiert und es werden die sogenannten offenen Fallakten angelegt. Sollte sich aus einem Gastgespräch keine notwendige Intervention ergeben, wird die bereits angelegt Akte wieder geschlossen. Welche Rolle spielen dabei die Gastgespräche? Über mögliche Spielrisiken und problematisches Spielverhalten zu sprechen, sollte in jeder Spielstätte einfach möglich sein. Das ist der Ansatz der Gastgespräche. Um generell für das Thema zu sensibilisieren, spricht das Personal offen mit Gästen über Glücksspielrisiken und Hilfsangebote. Wird bei einem Gast ein auffälliges Spiel- oder Sozialverhalten erkannt, führen lokale Spielerschutzbeauftragte diskret ein persönliches Gespräch und leiten ggf. weitere Schritte ein. 35 34

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