SPERRSTATISTIK UND GASTGESPRÄCHE SPERRSTATISTIK UND GASTGESPRÄCHE Alle Glücksspielanbieter gemäß § 8 Abs. 2 GlüStV sind seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags verpflichtet, „Personen zu sperren, die dies beantragen (Selbstsperre) oder von denen sie aufgrund der Wahrnehmung ihres Personals oder aufgrund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen müssen, dass sie spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen (Fremdsperre)“. In der Forschung wie auch in der Praxis hat sich die Spielersperre als geeignetesgeeignetes Spielerschutzinstrument erwiesen. Die MERKUR SPIELBANKEN NRW registrieren und analysieren im Rahmen des Spielerschutzkonzepts sämtliche anonymisierten Daten hinsichtlich der beantragten oder verfügten Spielersperren. Die Absicht hinter der methodischen Untersuchung und Auswertung ist, Risikomerkmale deutlicher zu definieren und zu lokalisieren und qualitative sowie quantitative Ergebnisse für eine aussagekräftige Präventionsarbeit heranzuziehen. Eine Empfehlung zur Sperre erfolgt vor dem Hintergrund sachlich begründeter und überprüfbarer Anhaltspunkte (sogenannte fremdinitiierte Selbstsperre). Sie gilt als wirksam, da sie Spielende über das eigene Spielverhalten nachdenken lässt und eine langfristige Verhaltensänderung anregt. Im Berichtsjahr 2023 haben die MERKUR SPIELBANKEN NRW 1.685 Spielersperren erfasst – eine Steigerung von knapp 80 % im Vergleich zum Vorjahr. Wie ist dieser Anstieg zu bewerten? Denn Fakt ist: Wer Zahlen im Vakuum betrachtet, sieht nur die halbe Geschichte. Wichtig ist es, die Statistiken zu interpretieren und in einen entsprechenden Kontext zu setzen. »Die Selbstsperre ist in unseren Spielbanken seit vielen Jahren ein wirksames Instrument.« Sperren im Berichtsjahr 2023 Gesamtanzahl 1.685 Davon: Selbstsperren 1.666 Fremdsperren 19 Die Anträge auf Spielersperren sind in allen Spielstätten erhältlich und stehen auch auf der Website der MERKUR SPIELBANKEN NRW zum Download bereit: www.merkur-spielbanken.de/spielerschutz#sperrantraege Der Faktor „Selbstbestimmung“ spielt hier eine tragende Rolle, durch die unterschiedlichen Spielerschutzmaßnahmen können die Spielgäste aktiv eine Entscheidung treffen, ihr Spielverhalten zu überdenken und ggf. anzupassen. Eine von außen auferlegte Sperre führt häufiger zu Ablehnung beim Betroffenen und dem Gefühl der erzwungenen Einschränkung der eigenen Handlungsfreiheit. So erschwert sie das kritische Hinterfragen des eigenen Spielverhaltens. Sperren im Berichtsjahr Insgesamt wurden in den Häusern der MERKUR SPIELBANKEN NRW 1.685 Spielersperren umgesetzt (2022: 929). Von den neu ausgesprochenen Spielersperren betrafen 1.576 Spieler und 109 Spielerinnen. Neben der ungleichen Geschlechterverteilung ist auffällig, dass der größte Teil der gefährdeten Personen sich selbst hat sperren lassen (1.666). Nur bei einem verschwindend geringen Teil (19) wurden die Sperren durch Dritte initiiert. Dies entspricht einer Verteilung von über 98 % aufseiten der Selbstsperren. Sperren nach Geschlecht Der überwiegende Teil an Sperren entfällt auf das männliche Geschlecht (94 %). Einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Geschlecht der Spielbankenbesucher und etwaigen Sperren herzustellen, ist jedoch unzulässig. Die demografische Zusammensetzung der Gäste in den Häusern der MERKUR SPIELBANKEN NRW ist ebenfalls männerdominiert, weshalb sich diese homogene Verteilung auch in den ausgesprochenen Sperren widerspiegelt. In den Jahren 2022 und 2021 lag die prozentuale Verteilung in einem vergleichbaren Rahmen (93 % und 95 %). 94% 6 % Weiblich Männlich 31 30 DIE GESCHICHTEN HINTER DEN ZAHLEN
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