Als Teil der familiengeführten MERKUR GROUP wird das umfangreiche und seit vielen Jahren kontinuierlich fortentwickelte Sozialkonzept selbstverständlich auch in den MERKUR SPIELBANKEN umgesetzt. Alle Beschäftigten in den unterschiedlichen Bereichen sind sich ihrer Verantwortung bezüglich der Themen Spieler- und Jugendschutz bewusst und setzen das Maßnahmenpaket für diese herausfordernde Aufgabe konsequent um. Als staatlich konzessionierter Anbieter ermöglichen wir Glücksspiel in einem geschützten Raum. Wir garantieren unseren Gästen damit nicht nur ein regelkonformes Spiel, sondern sorgen mit unserem Sozialkonzept auch für höchsten Spieler- und Jugendschutz. Dazu gehören unsere Spielerschutzbeauftragten, die in jeder unserer Spielbanken mit viel Erfahrung und Empathie sowie technischer Unterstützung der vorhandenen IT-Systeme auf auffälliges Verhalten aufmerksam werden und in den Dialog mit Spielgästen, Angehörigen und Kolleginnen und Kollegen gehen. Die sorgfältige Auswahl des Personals sowie die Aus- und Fortbildung unserer Kolleginnen und Kollegen sind für uns die Schlüssel zu einem erfolgreichen Spielerschutz. Mit unseren Maßnahmen, wie z.B. unserem Schulungskonzept, setzen wir die gesetzlichen Anforderungen gewissenhaft um, verbessern die Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen kontinuierlich und setzen so seit Jahren neue Maßstäbe für die gesamte Branche. Im engen Austausch mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Forschung sowie betroffenen Spielgästen entwickeln wir unseren Wissensstand und unsere Maßnahmen des Sozialkonzepts ständig weiter. Diese Erkenntnisse lassen wir in unsere Schulungsinhalte und unser Sozialkonzept kontinuierlich einfließen. So orientiert sich das Sozialkonzept an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Mensch steht für uns stets im Mittelpunkt. FÜR UNS MEHR ALS EINE GESETZLICHE AUFGABE Spielerschutz in den MERKUR SPIELBANKEN NRW 1. Das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen, 2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken, 3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten, 4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt und die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden, und 5. Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorzubeugen. Der Glücksspielstaatsvertrag, § 1 ZIELE DES STAATSVERTRAGS SIND GLEICHRANGIG 3 SPIELERSCHUTZ 2 STAATSVERTRAG
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