Spielerschutz Tätigkeitsbericht 2019
43 AU S B L I C K 42 AU S B L I C K „Ein Sozialkonzept wird von Mitarbeitern nur dann gewissenhaft ver- treten und angewandt, wenn diese dafür die entsprechende Zeit haben, sie die grundlegenden Inhalte kennen und ver- innerlicht haben und das Konzept als starke Leitlinie in der Unter- nehmenskultur fest verankert ist.“ Der Trend auf dem Glücksspielmarkt zeigt deutlich nach oben. Die Branche ist im Aufschwung, die Angebotsvielfalt steigt, Besucherzahlen wachsen. Fakt ist: Was große Chancen birgt, zieht immer auch Risiken nach sich – und die gilt es zu minimieren. Aktuell beherrschendes Thema im Spielerschutz ist die Glücksspielregulierung mit dem 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag zum 1. Juli 2021. Der Ausbau der Möglichkeiten des Spielerschutzes und die Regulierung des Online-Glücksspiels sind dabei Schwerpunktthemen. SPIELERSCHUTZ IST THEMA IN EUROPA Auch in anderen Ländern Europas ist einiges in Bewegung. Auch hier geht es um die Verschärfung des Spielerschutzes, die weitere Liberalisierung des Online-Glücksspielmarktes und die Verschärfung der Werbebeschränkungen. Belgien und Spanien überlegen eine starke Einschränkung der Werbemöglich- keiten für Glücksspielunternehmen. Italien hatte bereits ein komplettes Werbe- verbot verhängt. Ab April 2020 ist es in Großbritannien verboten, Kreditkarten zum Glücksspiel zu nutzen. Darüber hinaus müssen alle Online-Glücks- spielanbieter in Großbritannien an der übergreifenden Spielersperrplattform „Gamestop“ mitwirken. In Dänemark gibt es seit dem Jahreswechsel unter anderem verpflichtende Einzahlungsgrenzen und die Möglichkeit des Selbstausschlusses direkt auf Glücksspielwebseiten. Die niederländische Glücksspielaufsichtsbehörde geht auch gegen Partnerunternehmen von illegalen Anbietern vor, um zu verhindern, dass niederländische Spieler auf nicht lizenzierten Seiten spielen können. Dort ist auch die Einführung einer übergreifenden Sperrdatei vorgesehen. GEMEINSAME GLÜCKSSPIELBEHÖRDE DER LÄNDER Die Einrichtung einer gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts wurde auch im Rahmen eines Symposiums der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim im März 2020 diskutiert und als Empfehlung formuliert. Spielerschutz bleibt wichtiges Thema TECHNISCHE MASSNAHMEN ZUM SPIELERSCHUTZ Derzeit ist das Angebot von Online-Casinospielen im Internet weitgehend ille- gal, findet aber trotzdem statt. Es ist davon auszugehen, dass Online-Casino- spiele weiterhin zugelassen werden. Auch bei einem weitgehenden Werbever- bot würde sich an der Größe des Online-Marktes kaum etwas ändern. Der Spielerschutz könnte jedoch durch technische Maßnahmen wie einer Sperr- datei, Rückmeldungen über das Spielverhalten und Ausgabenlimits gefördert werden. Nach Ansicht von Suchtexperten sollte Poker im Internet nicht zuge- lassen werden, vor allem wegen der Betrugs- und Manipulationsgefahr. REGULIERUNG DER WERBUNG Die rechtlichen Vorgaben sollten zwischen den unterschiedlichen Glücks- spielangeboten differenzieren und sich an dem Gefährdungspotential der jeweils beworbenen Glücksspielform ausrichten. Dabei sollte eine Gleichbe- handlung zwischen allen Anbietern gewährleistet werden. Aus Sicht des Spielerschutzes ist ein weitgehendes Werbeverbot für die bisher nicht erlaub- ten Angebote sinnvoll. Die Kanalisierung weg von den illegalen und hin zu den legalen Angeboten stellt nach wie vor eine wesentliche Leitlinie einer sinn- vollen Regulierung dar. ÜBERGREIFENDE SPERRDATEI Eine anbieterübergreifende Sperrdatei wird bereits seit langer Zeit von Sucht- experten gefordert, weil die Möglichkeit zur anbieterübergreifenden Selbst- sperre ein sehr effektives Instrument für den Spielerschutz darstellt. Bislang wird auf Länder- und Anbieterebene mit separaten Dateien gearbeitet. Das erlaubt eine einfache Umgehung der Sperren und ist nicht im Sinne eines effektiven Spielerschutzes. STEUERLICHE GLEICHBEHANDLUNG Bisher entrichten Anbieter von illegalen Online-Casinospielen, im Gegensatz zu den legalen Anbietern von Casinospielen, keine Steuer nach dem Renn- wett- und Lotteriegesetz und keine gemeinnützigen Abgaben. Verglichen mit dem entsprechenden legalen Angebot wird dadurch das illegale Angebot bei Steuern und Abgaben bevorzugt behandelt. Um den Anreiz, illegal anzubieten, zu verringern, wären die illegalen Anbieter mit zumindest denselben Steuern und Abgaben zu belegen, wie die legalen Anbieter. WESTSPIEL ist mit allen Kräften bestrebt, die negativen Begleiterscheinungen des Glückspiels nicht zu tabuisieren, sondern ihr ausnahmslos und kompro- misslos offensiv zu begegnen. Der regelmäßige Austausch mit Wissenschaft, Lehre und der gelebten Praxis bei anderen Branchenunternehmen gehört zur ständigen Verbesserung der eigenen Kompetenzen dazu. So wird WESTSPIEL dem gesetzlichen Auftrag, dem Entstehen von Glücksspielsucht und Wett- sucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbe- kämpfung zu schaffen, bestmöglich gerecht.
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