Spielerschutz Tätigkeitsbericht 2019

32 G A S T B E I T R A G 33 G A S T B E I T R A G VON DR. ANKE QUACK, LEITUNG KOMPETENZZENTRUM SPIELER- SCHUTZ & PRÄVENTION DER UNIVERSITÄTSMEDIZIN DER JOHANNES GUTENBERG-UNIVERSITÄT MAINZ DER INFORMIERTE SPIELER? ERGEBNISSE EINER GESUNDHEITS-  WISSENSCHAFTLICHEN ANALYSE AM BEISPIEL KONZESSIONIERTER SPIELBANKEN IN DEUTSCHLAND  Anonyme Gastbefragungen stellen ein wichtiges Qualitätssicherungs- instrument für die Evaluierung und Weiterentwicklung von Sozialkonzepten dar. Das Kompetenzzentrum Spielerschutz & Prävention, Klinik und Poli- klinik für Psychosomatische Medizin der Universitätsmedizin Mainz führt im Rahmen von Forschungskooperationen mit staatlich konzessionierten Glücksspielanbietern seit dem Jahr 2007 Gastbefragungen durch. Auch für WESTSPIEL ist eine qualitätssichernde Begleitforschung seit dem Jahr 2015 fester Bestandteil des unternehmerischen Spielerschutzes. Dementsprechend wurden Gäste in allen sechs Spielbank-Standorten zur Wahrnehmung und Inanspruchnahme von Spielerschutzmaßnahmen befragt sowie glücksspielbezogene Merkmale und Einstellungen erfasst. Die bei WESTSPIEL gewonnenen Ergebnisse wurden mit Befragungsdaten weiterer Spielbanken in einem Gesamtdatensatz zusammengefasst und im Rahmen einer Sekundäranalyse* (siehe Seite 41) ausgewertet. LIMITIERTE FORSCHUNGSLAGE ZUM SPIELERSCHUTZ IN DEUTSCHLAND Seit dem Jahr 2008 regelt der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) die Veranstaltung von Glücks- spielen in Deutschland. Damit wurde erstmals auch ein rechtlicher Rahmen für den Spieler- schutz geschaffen. Veranstalter von öffentlichen Glücksspielen sind seitdem verpflichtet, „Spieler zu einem verantwortungsbewussten Spiel anzuhalten und der Entstehung der Glücks- spielsucht vorzubeugen“ (§ 6 GlüStV). Darüber hinaus müssen sie alle zwei Jahre den zuständi- gen Glücksspielaufsichtsbehörden über die Auswirkungen der von ihnen angebotenen Glücks- spiele auf die Entstehung von Glücksspielsucht und über den Erfolg der von ihnen zum Spielerschutz getroffenen Maßnahmen berichten. Obwohl staatlich konzessionierte Glücksspielanbieter in Deutschland in den vergangenen Jahren präventions- und interventionsorientierte Spielerschutzmaßnahmen flächendeckend implementiert haben, sind die Effekte dieser Maßnahmen 12 Jahre nach Inkrafttreten des GlüStV kaum untersucht (Fiedler, 2017; Kalke et al., 2012; Meyer & Heyer, 2010; Quack, 2017). Auch Befunde, die Rückschlüsse auf die Erreichbarkeit vulnerabler Risikogruppen und Problem- spieler in staatlich konzessionierten Spielbanken ermöglichen, sind weitestgehend unbekannt. SPIELERSCHUTZ IN FORSCHUNG UND PRAXIS

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