Spielerschutz Tätigkeitsbericht 2019

Seit 1976 nimmt die Unternehmensgruppe ihre Verantwortung als Anbieter von Glücksspiel wahr und hat 2008 mit dem ersten Sozialkonzept den Spieler- und Jugendschutz professionalisiert. Das bestehende Konzept wurde kontinu- ierlich weiterentwickelt. Heute verfügt WESTSPIEL über ein Sozialkonzept, das von allen Mitarbeitern akzeptiert, einheitlich getragen und somit vollständig umgesetzt werden kann. Das Sozialkonzept wurde in wesentlichen Teilen von Mitgliedern des Kompe- tenzteams Spielerschutz verfasst. Als Basis für die Erstellung des neuen Sozi- alkonzepts konnten die Mitarbeiter ihre langjährigen Erfahrungen aus Gast- und Mitarbeitergesprächen über die Umsetzung der Spielerschutzmaßnahmen einbringen. Beratung und Unterstützung erfuhren sie hierbei durch das Kom- petenzzentrum Spielerschutz und Prävention der Universitätsmedizin Mainz. SPIELERSCHUTZ IN DER HALTUNG VON WESTSPIEL Das Sozialkonzept ist in fünf zentrale Handlungsfelder aufgeteilt. Diese erlau- ben eine umfassende Betrachtungsweise und ermöglichen eine effektive Kon- trolle sämtlicher Maßnahmen. So definiert das erste Handlungsfeld „Spieler- schutz in der Haltung von WESTSPIEL“ die grundsätzliche Einstellung zum Spielerschutz. Es beantwortet die Frage danach, wie das Thema im Unterneh- men verankert ist und welchen Stellenwert es dort innehat. Denn Maßnahmen können sich nur dann wirkungsvoll entfalten, wenn Spielerschutz in einem Unternehmen wirklich und glaubhaft gelebt wird. Damit das gewährleistet ist, müssen Risiken vorab eindeutig definiert werden. RISIKO VON GLÜCKSSPIELSUCHT OFFEN THEMATISIEREN Genau an diesem Punkt greift das zweite Handlungsfeld „Risiko von Glücks- spielsucht offen thematisieren“. Problematisches Spielverhalten gilt es zu ent- stigmatisieren. Dabei ist es wichtig, dass Mitarbeiter sich der Wirkung und des Gefährdungspotenzials von Glücksspiel vollständig bewusst sind. Das ist die Grundlage für eine offene und direkte Kommunikation untereinander und vor allem auch mit den Casino-Besuchern, denen gegenüber es nichts zu verheim- lichen gibt. WESTSPIEL integriert deshalb bereits in Spielerklärungen entspre- chende Hinweise, legt offensichtlich und plakativ Beratungsflyer aus und infor- miert additiv auch auf den Eintrittskarten an der Rezeption über die Spielerschutzmaßnahmen. Jedoch sind solch passive Aktivitäten nur dann zielführend, wenn sie von aktiven Maßnahmen flankiert und protegiert werden. Fünf Handlungsfelder WESTSPIEL geht aktiv gegen problematisches Spielverhalten vor. Strategisch, zielorientiert und nun mit einem optimierten und sehr differenzierten Konzept im Bereich der Präventionsarbeit. 22 S O Z I A L K ON Z E P T 23 S O Z I A L K ON Z E P T HANDLUNGSKOMPETENZEN FÜR MITARBEITER Deshalb hat WESTSPIEL im dritten zentralen Handlungs- feld die „Handlungskompetenzen für Mitarbeiter“ geregelt. Hauptaspekte sind hier die Freistellungen der Spieler- schutzbeauftragten von ihrem eigentlichen Tätigkeitsfeld und die intensive Schulung aller Mitarbeiter. Ein Sozial- konzept wird von Mitarbeitern nur dann gewissenhaft vertreten und angewandt, wenn diese dafür die ent- sprechende Zeit haben, sie die grundlegenden Inhalte kennen und verinnerlicht haben und das Konzept als starke Leitlinie in der Unternehmenskultur fest verankert ist. AKTIVER SPIELERSCHUTZ Im vierten Feld „Aktiver Spielerschutz“ des Sozialkon- zepts geht es um die Thematiken „Einlasskontrolle”, „Gastgespräche” und „Umgang mit Fallakten” sowie „Informationsfluss zwischen den unterschiedlichen Stand- orten”. Der zentrale Fokus liegt hier auf der Präventions- arbeit. Sie soll primär verhindern, dass Spieler überhaupt in ein problematisches Spielverhalten entgleiten können. KOOPERATION MIT SUCHTHILFESYSTEM UND   WISSENSCHAFT  Wichtige Impulse dafür kommen aus dem fünften zentra- len Handlungsfeld „Kooperation mit Suchthilfesystem und Wissenschaft“. Gäste- und Mitarbeiterbefragungen, Doku- mentationen, Datenerhebungen und Faktensammlungen sowie Qualitätsmessungen werden in enger Abstimmung mit externen Ansprechpartnern und Experten entwickelt bzw. durchgeführt. Somit öffnet sich WESTSPIEL vorbild- lich für die wissenschaftliche Begleitforschung bzw. eine systematische Empirie und gibt Forschern im Gegenzug einen wertvollen Einblick in die Praxis der terrestrischen Glücksspielwelt. Kein Mitarbeiter darf in den Casinos von WESTSPIEL spielen – das ist eine gesetzlich festgeschriebene Grund- lage und dementsprechend auch Inhalt jedes Arbeitsver- trags. Darüber hinaus achtet WESTSPIEL darauf, dass Personen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Unternehmen stehen, die Organmitglieder von WEST- SPIEL-Gesellschaften sind oder die Spielbanken beauf- sichtigen, ebenfalls nicht am Spiel teilnehmen. Da die Identifizierung jedes Spielbankgastes via Ausweiskontrolle obligatorische Voraussetzung für seinen Einlass ist, kann auch hier eine wirksame Kontrolle definitiv gewährleistet werden. Mit neuen, elektronischen Ausweislesern erfolgt die Ausweiskontrolle und Datenerfassung auf schnelle, effiziente und gesetzeskonforme Weise. Ebenso gilt für alle Angestellten, dass keinerlei umsatzabhängige Vergütung ver- einbart ist oder ausgezahlt werden darf. Auch Arbeits- und Tarifverträge sind gänzlich frei von derartigen Regelungen.

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