Spielerschutz Tätigkeitsbericht 2019
3 S P I E L E R S C HU T Z ist wesentlicher Bestandteil unseres Selbstverständnisses. Als staatlich konzessionierter Spielbankbetreiber ist das Sozialkonzept zum Schutz der Spieler konstitutives Merkmal der Unternehmensgruppe. Spielerschutz dient nicht nur der wirksamen Vorbeugung gegen Glücksspielsucht, sondern umfasst auch die Gewährleistung eines manipulationsfreien Spielbetriebs. Wir haben mit unserem Sozialkonzept zur Spielsuchtprävention frühzeitig Maßstäbe gesetzt und wenden erhebliche Beträge für den Spielerschutz auf – beispielsweise für die laufende Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wissenschaftliche Begleitung des Sozialkonzepts und den regelmäßigen Erfahrungsaustausch. Der Spielerschutz bei WESTSPIEL § 1 GlüStV Staatsvertrag das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen, das Glücksspielangebot zu begrenzen und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele zu verhindern, den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten, sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt und die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden. Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorzubeugen. ZIELE DES STAATSVERTRAGES SIND GLEICHRANGIG … 1 2 3 4 5 “ „ 2 S T A A T S V E R T R A G
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