Spielerschutz Tätigkeitsbericht 2019

14 S P E R R S T A T I S T I K Spielbanken, Veranstalter von Sportwetten und Lotterien mit besonderem Gefährdungspotenzial gemäß § 8 Abs. 2 GlüStV sind seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags verpflichtet, „Personen zu sperren, die dies beantragen (Selbstsperre) oder von denen sie aufgrund der Wahrnehmung ihres Personals oder aufgrund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen müssen, dass sie spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihren Einkommen oder Vermögen stehen (Fremdsperre)“. In der Forschung wie auch in der Praxis hat sich die Spielersperre als Maßnahme des indizierten Spielerschutzes als geeignetes Instrument erwiesen, um bei pathologischen Glücksspielern zum Umdenken zu motivieren, Verhaltensänderungen zu aktivieren bzw. bestenfalls sogar völlige Abstinenz zu erlangen. Die Früherkennung einer Abhängigkeit vom Glücksspiel bildet einen wesentlichen Schwerpunkt in der Tätigkeit der Spielschutzbeauftragten bei WESTSPIEL. Die regionalen Spielerschutzbeauftragten identifizieren aufgrund von Mitarbeiter- meldungen oder den Einsatz von Beobachterchecklisten spielproblematisches Verhalten und versuchen, frühzeitig ein Gespräch mit dem Spieler zu führen. Ziel ist es, beim Spieler eine Selbstreflektion anzuregen bevor eine Abhängig- keit entsteht. Die Spielersperre sollte erst die letzte Maßnahme sein. WESTSPIEL registriert und analysiert im Rahmen des Spielerschutzkonzepts sämtliche anonymisierte Daten hinsichtlich der beantragten oder verfügten Spielersperren. Die Intention hinter dieser methodischen Untersuchung und Auswertung ist, Risikomerkmale deutlicher zu definieren und zu lokalisieren und qualitative sowie quantitative Ergebnisse für eine aussagekräftige Präventionsarbeit heranzuziehen. Ende 2018 lagen in den sechs Casinos von WESTSPIEL 3.720 Spieler- sperren nach Glücksspielstaatsvertrag vor. Das bedeutet einen Zuwachs von 369 Spielersperren (+11 %) im Vergleich zum Vorjahr. Diese Zahl setzt sich aus 3.418 Selbstsperren (+340), 151 Fremdsperren aufgrund Hinweise Dritter (+7) und 151 Fremdsperren aufgrund von Empfehlungen des WESTSPIEL-Personals (+22) zusammen. Derartige Empfehlungen 15 S P E R R S T A T I S T I K Die Grenze zur Verantwortung „Wer seine Grenzen kennt, ist schon ein halber Weiser.“ John Galsworthy (1867–1933), englischer Nobelpreisträger für Literatur 1932 ziehen erfolgen vor dem Hintergrund sachlich begründeter und überprüfbarer Anhaltspunkte (eine sogenannte fremd- initiierte Selbstsperre). Allgemein gilt sie als vorteilhaft hinsichtlich der gewünschten Auswirkungen der Spieler- sperre, vorwiegend was die Reflexion des eigenen Spiel- verhaltens und eine notwendige langfristige Verhaltens­ änderung angeht. Der Faktor „Selbstbestimmung“ spielt hier eine tragende Rolle, denn durch die Spielersperre treffen die Personen eine Entscheidung, gegen die Sucht anzukämpfen und aus dem Spiel auszusteigen. Der Zwiespalt, einerseits ihre Sucht beenden, aber andererseits weiterspielen zu wollen, wird hierdurch zwangsläufig reduziert bzw. aufgelöst. Selbstverständ- lich ist die Sperre kein Garant dafür, dass Spieler keine anderen Wege finden, um zu spielen. Dennoch bietet sie zahlreiche Vorteile und ist jedem süchtigen oder potenziell gefährdeten Spieler dringend anzuraten, beispielsweise um die eigene Existenzsicherung gewährleisten zu können und das verfügbare Kapital für tatsächlich relevante Dinge wie Miete, Strom, Essen, Schuldentilgung etc. zu verwen- den. Des Weiteren ersetzt sie nicht additive existenz- sichernde Maßnahmen sowie die fachliche Unterstützung durch eine Glücksspielsucht-Beratung. Eine von außen auferlegte Sperre führt dagegen häufiger zu massiver Reaktanz und dem Gefühl der erzwungenen Einschrän- kung der eigenen Handlungsfreiheit und erschwert so die kritische Hinterfragung des eigenen (Spiel-)Verhaltens. Die fremdinitiierte Selbstsperre, die als Sonderform eine Ergänzung zu den bisherigen Optionen der reinen Selbst- oder Fremdsperre darstellt, wird seit Oktober 2016 statistisch erfasst. Das zentraleBeratungs-und Informationstelefonwird seit Januar2016 von der LandeskoordinierungsstelleGlücksspielsuchtNRW betrieben.Die kostenfreieHotline erreichenSie vonMo–Fr von 10:00 bis 16:00Uhrunter folgenderRufnummer: 0800 937877435 Kontakt: WestdeutscheSpielbankenGmbH&Co.KG,BereichSpielerschutz, Landfermannstraße6, 47051Duisburg spieler.schutz@westspiel.de Antrag auf Spielersperre (Selbstsperre) PersönlicheDatender zu sperrendenPerson Herr/Frau Name/Geburtsname: Vorname: ggf.Aliasname: Straße: PLZ: Ort: Geburtsdatum: Geburtsort: Gastnummer Standort: DieMitteilung überdieEintragung derSperre erhalte ich  postalisch an die oben genannteAdresse.  postalisch an eineAlternativadresse: __________________________________________________________________________________________  anmeineFaxnummer/E-MailAdresse: _______________________  nicht postalisch, sondern ich hole sie persönlich innerhalb von 14Tagen inderSpielbank _________________ derWestSpiel-Gruppe ab.NachAblauf der14Tagewird dieEintragungderSperre an die vorliegendeAdresse zu- gestellt. VomAnbieter auszufüllen: FremdinitiierteSelbstsperre:  PrüfungderpersönlichenAngaben (Identität)desGastes: Die Identität desAntragstellerswurde geprüft durchVorlagedesPA/Passes Die vomGast eingetragenenpersönlichenDaten stimmenmit dem vorgelegtenDokumentüberein: Sperre eingetragen am:__________ Sperre bestätigt am:_________________ _____________________________ _________________________________ Pers-Nr. desMitarbeiters Pers-Nr. desMitarbeiters _____________________________ _________________________________ Unterschrift desMitarbeiters UnterschriftdesMitarbeiters

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